Land unterstützt Städte des Rhein-Erft-Kreises mit knapp 19 Millionen Euro für die U3-Betreuung

Für Landtagsabgeordnete Okos, Golland und Plonsker (alle CDU) die „richtige Priorität“.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Diese Landesmittel dienen dem Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. 

Auch die Städte des Rhein-Erft-Kreises profitieren davon und erhalten eine Summe von fast 19 Millionen Euro. Die Zahlungen decken den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026 ab.

Stadt 2024 2025 Gesamt
Bedburg 810.562,57 € 171.928,96 € 982.491,53 €
Bergheim 1.934.190,89 € 410.262,50 € 2.344.453,39 €
Brühl 1.449.401,21 € 307.433,44 € 1.756.834,65 €
Elsdorf 548.531,36 € 116.349,35 € 664.880,71 €
Erftstadt 1.676.841,31 € 355.675,91 € 2.032.517,22 €
Frechen 1.646.545,49 € 349.249,85 € 1.995.795,34 €
Hürth 2.147.649,54 € 455.539,36 € 2.603.188,90 €
Kerpen 2.114.290,77 € 448.463,61 € 2.562.754,37 €
Pulheim 1.914.259,31 € 406.034,80 € 2.320.294,11 €
Wesseling 1.393.057,81 € 295.482,41 € 1.688.540,22 €

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Okos, Gregor Golland und Romina Plonsker:
„Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle, und wir stehen fest an der Seite unserer Kommunen.“

Mit dem Ende des langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden des Landes zahlt das Land Nordrhein-Westfalen trotz nicht endgültiger Einigung. Auch die Städte des Rhein-Erft-Kreises profitieren davon und erhalten Zahlungen in Millionenhöhe.

„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten, um den dringend benötigten Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder voranzutreiben. Dies sichert nicht nur die Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote, sondern auch die Schaffung zusätzlicher Plätze, die für viele Familien eine wichtige Unterstützung sind.“ so Thomas Okos, Gregor Golland und Romina Plonsker abschließend.

Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.