Denkmalförderung 2024: Land unterstützt Denkmäler im Rhein-Erft-Kreis mit über 200.000 Euro
„Denkmäler machen Geschichte und Geschichten zugänglich und greifbar. Ihr Schutz findet meist lokal statt, durch Kommunen, Privatpersonen und lokale Organisationen. Daher freuen wir uns über die Denkmalförderung des Landes für den Rhein-Erft-Kreis“, so die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos. Hintergrund ist die Denkmalförderung 2024, welche Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) nun veröffentlicht hat.
Mit diesem Landesprogramm unterstützt die Landesregierung die Erhaltung und Pflege von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen mit rund 12 Millionen Euro, davon 9,15 Millionen Euro für denkmalpflegerische Einzelprojekte und 2,8 Millionen Euro Pauschalfördermittel an Kommunen zur Unterstützung von Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort. Dazu Ministerin Scharrenbach in ihrer Veröffentlichung: “Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generationen auch für die nachkommenden Generationen verfügbar halten, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen.”
Von der Landesförderung profitiert auch der Denkmalschutz an Rhein und Erft. So erhalten die Kommunen Bedburg (20.000 Euro mit einem Fördersatz von 80 Prozent), Erftstadt (50.000 Euro und 80 Prozent), Frechen (5.000 Euro und 50 Prozent), Hürth (5.000 Euro und 50 Prozent) und Pulheim (2.000 Euro und 50 Prozent) Pauschalzuweisungen in Höhe von insgesamt 82.000 Euro.
Hinzu kommen Landesmittel für Instandsetzungsarbeiten an einem Bergheimer Fachwerkhaus in Höhe von 24.127 Euro und für Instandsetzungsarbeiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Wendelinus in Hürth an der dortigen Wendelinuskirche in Höhe von 110.370 Euro.
Plonsker, Golland und Okos: „Als kommunal stärkste Partei setzen wir uns nicht nur beim Denkmalschutz für die Interessen der Menschen im Rhein-Erft-Kreis ein, denn: Sowohl Denkmalschutz als auch Demokratie werden lokal gelebt und gestaltet. Daher bedanken wir uns bei allen Engagierten, die sich für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen, beim Denkmalschutz und darüber hinaus.“
Hintergrund:
Mit den am 1. Juli 2019 in Kraft getretenen „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege)“ richtet sich die Gewährung von Pauschalmitteln an Gemeinden und Gemeindeverbände nach dem Umfang der denkmalpflegerischen Maßnahmen in der Gemeinde und in dem Gemeindeverband, nach der Größe des Denkmalbestandes sowie nach der jeweiligen haushälterischen Situation der einzelnen Kommune. Der insgesamt gewährte Fördersatz kann bis zu 80 % betragen. Voraussetzung für eine Gewährung von Pauschalmitteln aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, dass die Kommune kommunale Haushaltsmittel in entsprechender Höhe veranschlagt.