Nordrhein-westfälische Landesregierung geht weiteren Schritt bei Ausbau der Windenergie
Der beschleunigte Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen schreitet voran: Bei dem mehrschrittigen Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) geht die Landesregierung unter Beteiligung der Öffentlichkeit den nächsten Schritt zur konkreten Ausgestaltung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes und setzt mit der Aufhebung des im Baurecht geregelten Mindestabstands von 1.000 Metern zu Wohngebäuden ein weiteres Versprechen des Koalitionsvertrags um.
„Der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren ist elementar für eine souveräne und klimaneutrale Energieversorgung“, so Romina Plonsker, die zuständige CDU-Landtagsabgeordnete für Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Pulheim. „Nur wenn wir deutlich mehr regenerative Energiequellen erschließen, machen wir uns energiepolitisch souverän.“
Zugleich verabschiedete das Landeskabinett den Entwurf des neuen LEP und leitete die Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Ziel der beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches bis zum Jahr 2032 die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Das Land Nordrhein-Westfalen will dieses Ziel bereits im Jahr 2025 erreichen. Daneben erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, bis Freitag, den 21. Juli 2023, Stellung zum Entwurf der Änderung zu nehmen.
Plonsker: „Als Zukunftskoalition gehen wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zielstrebig voran. Unser Ziel ist es, unsere Energieversorgung mit hohem Tempo bezahlbar und souverän zu gestalten. Im Schulterschluss mit den Regionen und Kommunen transformieren wir unsere Energieversorgung und legen die Grundlage für ein starkes und zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen als klimaneutrales Industrieland.“