CDU-Landtagsabgeordnete plädieren für mehr „Staatsanwälte vor Ort“

Plonsker, Golland und Okos: "Die festen örtlichen Ansprechpartner in der Staatsanwaltschaft fördern eine gezielte Kriminalitätsbekämpfung"

Das nordrhein-westfälische Konzept „Staatsanwalt vor Ort“ hat sich bewährt und soll deshalb auf weitere Orte ausgeweitet werden, wobei die aktuelle Kriminalitätsentwicklung im Fokus steht. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen bringen heute einen entsprechenden Antrag ins Plenum ein. 

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland, Romina Plonsker und Thomas Okos:

„In verschiedenen Städten, etwa in Duisburg, Wuppertal, Remscheid, Essen oder auch in Jülich ist das Projekt ‚Staatsanwalt vor Ort‘ erfolgreich. In Duisburg konnten durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Justiz und Behörden auf lokaler Ebene, vor allem Polizei und Kommunalverwaltung, zahlreiche Schläge gegen kriminelle Clans geführt werden. 

Die festen örtlichen Ansprechpartner in der Staatsanwaltschaft fördern eine gezielte Kriminalitätsbekämpfung. Die Justiz erhält Kenntnis und Verständnis für die spezifischen Herausforderungen in Bereichen, die verstärkt von Kriminalität oder bestimmten Kriminalitätsphänomenen betroffen sind. Durch die einheitliche Zuständigkeit wird eine zielgerichtete Strafverfolgung ermöglicht. Und: Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sehen, dass sich in ihrer Kommune etwas tut, sich jemand aus der Justiz kümmert. Somit wird der Rechtsstaat vor Ort greifbar.“

Das Konzept soll beispielsweise auf die Düsseldorfer Altstadt ausgeweitet werden. Aber bei einer Erweiterung auf andere Städte und Regionen in NRW soll es nicht bleiben, sondern es ist vorgesehen, die Kooperation zwischen Staatsanwaltschaften, Polizei und Kommunen innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch über das Konzept hinaus zu fördern und zu unterstützen.

„Das könnte auch für den Rhein-Erft-Kreis ein gutes Modell sein – dies gilt es zu prüfen“, erläutern Okos, Plonsker und Golland. „Die enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden wirkt zudem nicht nur repressiv, sondern auch präventiv, d.h. sie ermöglicht Maßnahmen, die Kriminalität im Entstehen verhindern. Wir denken u.a. an den Bereich der Jugendkriminalität. Auch da haben wir in Nordrhein-Westfalen schon gute Erfahrungen mit lokaler Zuständigkeit gemacht.“