Pflegeeinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis können mit Landesmitteln Notstromversorgung ausbauen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt für Pflegeeinrichtungen und bestimmte Einrichtungen der Eingliederungshilfe finanzielle Mittel für den Ausbau der Notstromversorgung zur Verfügung. Davon profitieren auch die entsprechenden Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis. Die drei CDU-Landtagsabgeordneten für den Kreis, Thomas Okos, Romina Plonsker und Gregor Golland, begrüßen diesen Schritt:
„Wir haben im vergangenen Jahr gelernt, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen und auch im Rhein-Erft-Kreis besser auf Krisensituationen vorbereiten und unsere Kritische Infrastruktur stärker schützen müssen“, betonen die Abgeordneten. „Dabei spielen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eine wichtige Rolle. Nachdem die Landesregierung bereits Anfang März 2023 umfangreiche Mittel für die Verbesserung der Notstromversorgung von Kliniken zur Verfügung gestellt hat, nimmt sie jetzt Alten- und Pflegeheime, Tages- und Nachtpflegen sowie bestimmte Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in den Fokus. Damit bei einem Ausfall der Stromversorgung ein Notbetrieb für mindestens 72 Stunden gesichert ist, fördert das Land die Anschaffung von entsprechenden Geräten und die dafür nötigen Ein- und Umbaumaßnahmen.“
Das Geld stammt aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine". Insgesamt werden 39,45 Millionen Euro bereit gestellt.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Pflegeleistungen mit den Pflegekassen auf Grundlage eines Versorgungsvertrags nach § 72 SGB XI abrechnen, können jeweils eine pauschale Förderung von 25.000 Euro beantragen, teilstationäre Pflegeeinrichtungen jeweils 10.000 Euro. Förderfähig sind Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023, die bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sind (inkl. Abrechnung).
„Ab dem 1. April können die Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis die Mittel beim Landschaftsverband Rheinland beantragen“, erläutern Golland, Plonsker und Okos. „Die Landschaftsverbände sind auch für die Auszahlung zuständig. Das ist eine gute Fördermaßnahme, die unsere Einrichtungen der Pflege krisenfest machen soll. Wir hoffen natürlich, dass ein Notbetrieb über mehrere Tage niemals nötig sein wird, aber es ist wichtig, vorbereitet zu sein. Wir rufen daher die potenziellen Förderempfänger auf, die Gelegenheit zu nutzen, welche die Landesregierung ihnen bietet.“