Mehr als 1,2 Millionen Euro: Zuwendung fließt auch nach Pulheim

CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker: „Die gesellschaftliche Vielfalt ist Alltag und Normalität und prägt unsere Gesellschaft.“

Mit dem Gesamtkonzept „Neue künstlerische Perspektiven – Der Diversitätsfonds NRW“ stärkt die Landesregierung gezielt Teilhabegerechtigkeit und Diversitätsentwicklung im Kunst- und Kulturbetrieb. Zum zweiten Mal werden nun Künstlerinnen und Künstler gefördert, die bisher nicht ausreichend in der Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind. Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete für Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Pulheim, Romina Plonsker:

„Für die zweite Runde des Förderprogramms hat die Landesregierung das Budget um 500.000 Euro erhöht. Mit etwas mehr als 1,2 Millionen Euro werden in der aktuellen Ausschreibungsrunde 73 Kunst- und Kulturprojekte gefördert. Darunter auch das kaethe:k Kunsthaus in Pulheim mit ihrem Projekt zur Förderung der Selbstdarstellungsfähigkeit von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung.“

Künstlerisch talentierten Menschen mit Beeinträchtigung wird von der Gold-Kraemer-Stiftung in Pulheim-Brauweiler ein Atelierplatz in den Bereichen Malerei, Plastik, Grafik, Neue- und Interdisziplinäre Medien angeboten, um durch Individualität und Selbstbestimmung eine erfolgreiche Inklusion zu gestalten.

Die Kunst- und Kulturprojekte erhalten eine Zuwendung von bis zu 20.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, über die vom Land zur Verfügung gestellten ‚Ergänzungsmittel Barrierefreiheit‘ 5.000 Euro pro Projekt für barrierefreie Maßnahmen zu beantragen.

Plonsker: „Ich freue mich, dass der Diversitätsfonds in der ersten Runde auf große Resonanz gestoßen ist. Diesen Erfolgsweg setzen wir nun fort. Wir schaffen ein Kulturangebot, das Menschen verbindet und leichten Zugang für alle möglich macht. Denn die gesellschaftliche Vielfalt ist Alltag und Normalität und prägt unsere Gesellschaft – und  muss auch im Kulturbetrieb noch stärker sichtbar werden.“

Zudem verweist die Christdemokratin auf den wieder beantragbaren Inklusionsscheck, mit dem Inklusionsprojekte von Vereinen und Engagierten mit 2.000 Euro pro Scheck vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Auch an Rhein und Erft können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gefördert werden, sofern diese noch in diesem Jahr stattfinden. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zum-inklusionsscheck