Unbürokratische Corona-Hilfen für Kommunen: Rund 13 Millionen Euro fließen in den Rhein-Erft-Kreis
Gute Nachrichten für die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise 500 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt. Der Ausschuss ist damit einer Initiative der Landesregierung gefolgt. Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Thomas Okos und Gregor Golland:
„Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen standen und stehen angesichts der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Noch immer wirken sich die Kosten der Pandemie weiter auf die Haushalte in unseren Städten aus. Deshalb begrüßen wir es, dass sie gänzlich unbürokratisch ohne Antrag zusätzliche Mittel zur Entlastung erhalten, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.“
Grundlage der Berechnung ist die Einwohnerzahl, wobei der Zuschuss mindestens 300.000 Euro beträgt. Konkret fließen insgesamt 12.932.073,96 Euro in den Rhein-Erft-Kreis. Die Zahlen im Detail:
Kommune | Betrag |
---|---|
Bedburg | 524.907,13 Euro |
Bergheim | 1.355.845,39 Euro |
Brühl | 966.134,05 Euro |
Elsdorf | 475.324,49 Euro |
Erftstadt | 1.083.803,24 Euro |
Frechen | 1.140.748,36 Euro |
Hürth | 1.317.491,06 Euro |
Kerpen | 1.455.988,01 Euro |
Pulheim | 1.200.125,91 Euro |
Wesseling | 825.291,53 Euro |
Kreisverwaltung | 2.586.414,79 Euro |
„Wir freuen uns, dass die Kommunen im Kreis von der Unterstützung des Landes profitieren“, betonen die drei Christdemokraten. „Mit den Mitteln sollen die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise abgefedert werden.“
Hintergrund:
Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Deshalb sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 gewährt werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auch Kommunen mit geringer Einwohnerzahl erhalten mindestens 300.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.