Novelle des NRW-Plans stärkt kommunale Investitionen

Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf von CDU und Grünen unverändert anzunehmen

Im Rahmen der gemeinsamen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Heimat und Kommunales am Dienstag (2. Juni) haben Abgeordnete und Sachverständige die geplante Novelle des NRW-Plans beraten. Ziel der Gesetzesänderung von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen ist es, den Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen mehr Planungssicherheit, zusätzliche finanzielle Spielräume und eine leichtere Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte vor Ort zu geben.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker begrüßt die vorgesehene Weiterentwicklung des NRW-Plans. „Unsere Kommunen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen und ich freue mich, dass die Regierungskoalition hierfür die Initiative ergriffen hat“, erklärt Plonsker.

Die Kommunen stehen vor zahlreichen Aufgaben – von der Modernisierung von Schulen und Kitas über die Sanierung von Straßen bis hin zu Investitionen in Digitalisierung und Klimaanpassung. Langfristige Finanzierungszusagen des Landes erleichtern es den Verantwortlichen vor Ort, Projekte zu planen und umzusetzen.

Konkret sieht die Gesetzesänderung vor, dass die Kommunen bereitgestellte Investitionsmittel des Nordrhein-Westfalen-Plans zur Deckung ihrer Eigenanteile in allen Förderprogrammen des Landes einsetzen können. Zudem wird eine Übergangsregelung zur Abwicklung der Förderverfahren aufgehoben, die aufgrund der Freischaltung des neuen Förderportals "Nordrhein-Westfalen fördert" nicht mehr erforderlich ist. Des Weiteren werden mit der Verpflichtung zur Einhaltung der "Gestaltungsleitlinie Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036" klare Vorgaben für die Kommunen zur Umsetzung der Publizitätspflichten gemacht.

Nach Einschätzung Plonskers leistet die Novelle einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit. „Mehr Planungssicherheit bedeutet auch mehr Gestaltungsspielraum für die Städte und Gemeinden“, so die Abgeordnete.

Die Anhörung habe deutlich gemacht, dass verlässliche Investitionsperspektiven für die Kommunen ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens sind. Mit der Novelle des NRW-Plans soll dieser Weg konsequent fortgesetzt werden.

Die nächste, dann zweite Lesung zum Gesetzentwurf findet in der Plenarsitzung am 18. Juni statt.