Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos begrüßen Einführung von ABC-Klassen in Nordrhein-Westfalen

Plonsker, Golland und Okos: „Mit der flächendeckenden Einführung verpflichtender ABC-Klassen schreibt Nordrhein-Westfalen ein neues Kapitel in der Bildungs- und Chancengerechtigkeit.“

Die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos sprechen sich ausdrücklich für die vom Land Nordrhein-Westfalen geplante Einführung der sogenannten ABC-Klassen aus und würdigen diesen bildungspolitischen Schritt als wichtigen Meilenstein zur Stärkung frühkindlicher Sprachkompetenz und zur Sicherung gleichwertiger Bildungschancen für alle Kinder im Land.

„Mit der flächendeckenden Einführung verpflichtender ABC-Klassen schreibt Nordrhein-Westfalen ein neues Kapitel in der Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Gerade in einer vielfältigen Gesellschaft ist es entscheidend, dass alle Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft – mit starken sprachlichen Grundlagen in ihre Schullaufbahn starten können“, betonen Plonsker, Golland und Okos.

Die ABC-Klassen sind verpflichtende schulische Vorbereitungskurse im Jahr vor der Einschulung, in denen die sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten der Kinder gezielt gefördert werden. Ziel ist ein erfolgreicher Einstieg in die Schule, indem die Kinder über die nötigen Deutschkenntnisse verfügen, um aktiv am Unterricht teilzunehmen und den Anforderungen im Schulalltag gewachsen zu sein.

„Sprache ist der Schlüssel zum Lernen. Wenn wir sicherstellen, dass die Kinder auch bei uns an Rhein und Erft bereits vor der Einschulung über solide sprachliche Kompetenzen verfügen, legen wir den Grundstein für lebenslanges Lernen und Teilhabe. Die ABC-Klassen sind ein kluger und verantwortungsvoller Baustein zur Förderung unserer Jüngsten“, so die drei Christdemokraten weiter.

Die geplante Einführung beinhaltet eine landesweit einheitliche Sprachstandserhebung bereits bei der Schulanmeldung, die ab 2028 vom Herbst auf das Frühjahr vorverlegt wird, sowie verpflichtende Förderangebote für Kinder, deren Sprachstand den Anforderungen noch nicht entspricht. Die ABC-Klassen werden in schulischer Verantwortung stattfinden und von qualifizierten Lehr- und Fachkräften begleitet.

Der erforderliche finanzielle Ausgleich an die Schulträger – auch im Rhein-Erft-Kreis – wird in einem Belastungsausgleichsgesetz geregelt. Ministerin Dorothee Feller (CDU): „Die Landesregierung sieht, dass die Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert. Es ist unser gemeinsames Ziel, alle Kinder bestmöglich auf den Schulstart vorzubereiten. Wir stehen zu unseren Verpflichtungen und werden die Mehrkosten, die den Schulträgern entstehen, ausgleichen.“

Plonsker, Golland und Okos: „Wir freuen uns, dass Nordrhein-Westfalen mit diesem Konzept einen neuen Maßstab setzt – nicht nur in der Sprachförderung, sondern auch in der Stärkung der Bildungsgerechtigkeit. Nun gilt es, den Gesetzgebungsprozess im Landtag zu begleiten und mit den schulpolitischen Akteuren in den Austausch zu treten, um eine sachgerechte und zielorientierte Umsetzung der ABC-Klassen im Sinne der Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu unterstützen.“

Hintergrund:
Die ABC-Klassen sind der nächste wichtige Navigationspunkt auf dem Weg, den der Schulkompass NRW 2030 vorgibt. Mit dem Schulkompass NRW 2030 hat die Landesregierung eine umfassende Strategie zur systematischen Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht auf den Weg gebracht – von der Modernisierung der Lehrkräfteausbildung über die Digitalisierung bis hin zu einer datengestützten Unterrichtsentwicklung mit klarem Fokus auf die Basiskompetenzen. Damit hat die Landesregierung unter anderem auf die Ergebnisse der jüngsten Schulleistungsstudien reagiert, bei denen zu viele Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards nicht erreicht hatten.

Das Schulministerium wird einen Grundlagenerlass sowie Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der ABC-Klassen und für die zusätzliche individuelle Förderung in der Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur Verfügung stellen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun in die Verbändebeteiligung. Bis Mitte Februar haben die Verbände Zeit für ihre Rückmeldungen. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Verbände auswerten und im Anschluss den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.