Straßenausbaubeiträge: Kommunen im Rhein-Erft-Kreis erhalten rund drei Millionen Euro an Erstattungen vom Land

Wer in Nordrhein-Westfalen ein Grundstück besitzt, muss seit 2022 in der Regel keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Damit den Kommunen das entsprechende Geld nicht in ihren Kassen fehlt, springt das Land ein: Mehr als 213 Millionen Euro wurde den Kommunen erstattet, die seit dem Jahr 2018 Straßenausbaumaßnahmen auf den Weg gebracht haben. Die Kommunen müssen die Erstattung beantragen. Im Rhein-Erft-Kreis haben bereits fünf Kommunen insgesamt mehr als drei Millionen Euro erhalten.

„Die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein echter Durchbruch für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen und ein starkes Signal für Fairness und Entlastung“, betonen die drei CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Thomas Okos, Romina Plonsker und Gregor Golland. „Wer ein Haus besitzt, wird nicht mehr zur Kasse gebeten, weil die Straße vor der Tür saniert wird oder wurde. Damit haben wir Klarheit und Verlässlichkeit für die Menschen vor Ort geschaffen und eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit beendet. 

Für viele ging es um mehrere tausend Euro, teilweise sogar um existenzbedrohende Summen. Seit 1969 hat keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz angefasst und sich an diese Reform herangetraut. Wir haben es getan, und zwar auf einer soliden finanzpolitischen Basis. 

Unsere Kommunen können trotzdem mit den Beiträgen planen. Das Land hat fünf Städten im Rhein-Erft-Kreis das Geld erstattet, das früher durch Anliegerbeiträge zusammenkommen musste.“

Die Erstattungen im Detail:

Kommune    Finanzielle Entlastung (2018 bis 2025)
Bergheim     40.214,08 Euro
Brühl            431.176,35 Euro
Hürth           1.289.023,50 Euro
Kerpen        1.231.494,14 Euro
Pulheim       104.691,81 Euro

Wie die drei Christdemokraten ergänzen, nutzen viele Städte und Gemeinden die neue Planungsfreiheit bereits sinnvoll: „Statt komplizierter Abrechnungen können sie sich jetzt auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Lebenswerte Straßen mit mehr Grün, weniger Beton und guter Beleuchtung. Wo früher Bürgerinnen und Bürger mitzahlen mussten, übernimmt jetzt und in Zukunft das Land die volle Summe.“

Hintergrund:

Schon 2020 hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt gemacht: Damals wurde das 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz reformiert – zum Vorteil der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Zunächst hat das Land die Hälfte der Straßenausbaubeiträge übernommen. 2022 folgte der nächste Schritt: Die Landesregierung übernahm nun 100 Prozent der Beiträge, und zwar auch rückwirkend für diejenigen, die vorher noch selbst die Hälfte zahlen mussten.

2024 kam der konsequente Schlusspunkt: Ein gesetzliches Verbot, überhaupt noch Beiträge von Anliegern zu erheben. Stattdessen bekommen die Kommunen das Geld zu 100 Prozent vom Land erstattet. Ihnen entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Seitdem sind rund 3.200 Erstattungsanträge bei der Landeskasse eingegangen – mit einem Gesamtvolumen von rund 254 Millionen Euro. 213 Millionen Euro wurden bereits an 225 Städte und Gemeinden ausgezahlt.