Gemeindefinanzierung: Land stellt fast 290 Millionen Euro für Kommunen im Rhein-Erft-Kreis bereit

Plonsker: „Das sind gute Nachrichten für unsere Kommunen – zumal sie sogar noch etwas mehr Geld erhalten, als bei der ersten Schätzung in diesem Sommer angenommen wurde“

In den Rhein-Erft-Kreis fließen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) im kommenden Jahr insgesamt knapp 290 Millionen Euro. Das teilen die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Thomas Okos und Gregor Golland, mit.

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Enormes“, erklären die drei Christdemokraten. „Sie sorgen für funktionierende Kitas, sanierte Schulen, sicheren Straßenverkehr, soziale Angebote und ein gutes Miteinander vor Ort. Damit sie das auch in Zukunft können, stellt das Land Nordrhein-Westfalen 2026 rund 16,84 Milliarden Euro für die Gemeindefinanzierung bereit – so viel wie nie zuvor, trotz der allgemeinen schwachen wirtschaftlichen Entwicklung. Damit steigt die Summe im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,07 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 6,8 Prozent. Mit der jetzt vorliegenden Modellrechnung bekommen die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für 2026.“

Den Städten im Rhein-Erft-Kreis und der Kreisverwaltung werden insgesamt 289.865.406,40 Euro zugewiesen. Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Bedburg:        13.828.913,25
Bergheim:        47.149.470,10
Brühl:            17.330.792,34
Elsdorf:        15.493.307,36
Erftstadt:        14.459.044,71
Frechen:        6.906.543,82
Hürth:            9.640.395,31
Kerpen:        44.633.228,29
Pulheim:        6.682.550,07
Wesseling:        24.986.343,32
Kreisverwaltung:    88.754.817,83

„Das sind gute Nachrichten für unsere Kommunen – zumal sie sogar noch etwas mehr Geld erhalten, als bei der ersten Schätzung in diesem Sommer angenommen wurde“, betonen Golland, Plonsker und Okos. „Die Gesamtsumme für die zehn Städte und die Kreisverwaltung liegt nun rund 9,2 Millionen Euro höher.“ In ganz NRW erhalten die Kommunen 390 Millionen Euro mehr. 

Die Abgeordneten unterstreichen, dass die Landesregierung mit der Gemeindefinanzierung 2026 an der Seite der Kommunen bleibt – genauso wie mit dem gerade vorgestellten Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, der Altschuldenlösung und der Abschaffung der kommunalen Vergabevorschriften ab dem 1. Januar 2026. „Gute Lebensbedingungen entstehen nicht von allein. Sie brauchen Engagement – und eine faire finanzielle Basis“, so Plonsker, Okos und Golland.
Hintergrund:

Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur hat die Landesregierung vor wenigen Tagen das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen, was einem kommunalen Anteil von fast 70 Prozent entspricht. Knapp 10 Milliarden Euro investiert das Land in seine Infrastruktur. Damit gibt die Landesregierung gegenüber den Kommunen und allen Menschen in NRW eine beispiellose Investitionsgarantie ab.

Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen sinken, würden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt. Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW legt fest, wie viel Geld das Land jährlich an seine Städte und Gemeinden verteilt. Diese Mittel sind die Grundlage dafür, dass vor Ort Kitas geöffnet bleiben, Schulen modernisiert, Straßen instandgehalten und soziale Angebote gesichert werden. Das GFG sorgt dafür, dass jede Kommune – unabhängig von ihrer Finanzkraft – ihre Aufgaben erfüllen und das Leben der Menschen vor Ort gestalten kann.