Die CDU-Landtagsfraktion NRW setzt sich für eine neue rechtskonforme Regelung der Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland ein. In einem Positionspapier appellieren die Abgeordneten an die Bundespolitik, eine entsprechende Lösung zu erarbeiten, die es ermöglicht, Verkehrsdaten zur Verfolgung schwerer Kriminalität zu nutzen, vor allem des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.
Auch Gregor Golland und Romina Plonsker, die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, plädieren dafür, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Instrumente erhalten, um den Missbrauch der Schwächsten in der Gesellschaft entschieden zu bekämpfen.
„Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2020 ist eine anlass- und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten weiter nicht zulässig, aber Mitgliedsstaaten dürfen von diesem Grundsatz abweichen, wenn es der Bekämpfung schwerer Straftaten dient“, erläutert Romina Plonsker. „Es geht uns darum, dass IP-Adressen zeitlich beschränkt und unter richterlicher Anordnung gespeichert werden dürfen, um digitale Spuren von Kriminellen verfolgen zu können. Diese Spuren sind oft der einzige Hinweis, wenn es zum Beispiel um geteilte Bilder und Videos von sexuellem Missbrauch an Kindern geht.“
„Die aktuelle Rechtslage schützt die Täter und nicht die Opfer“, betont Gregor Golland. „Das darf nicht sein. Die Ermittler müssen in die Lage versetzt werden, Hinweise auf Täter im Internet zu verfolgen, damit die Kriminellen bestraft werden können. Es geht hier nicht darum, einen Überwachungsstaat zu schaffen, wie die Opposition es uns gerne vorwirft. Selbstverständlich müssen sensible Personendaten sicher und vertraulich bleiben und durch Richter gesetzte Grenzen eingehalten werden. Aber wir verfolgen in Nordrhein-Westfalen eine Strategie der Null-Toleranz gegenüber Verbrechern, vor allem gegenüber solchen, deren Opfer Kinder und Jugendliche sind, und wir machen uns dafür stark, dass dies auch auf Bundesebene umgesetzt wird.“