Die Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen können sich über steuerliche Entlastungen freuen. Darauf machen Romina Plonsker und Gregor Golland aufmerksam. Wie die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis berichten, haben sich der Bund und die Bundesländer auf eine Vereinfachung der steuerlichen Abgaben verständigt. Die Initiative dafür kam aus Nordrhein-Westfalen. Die Verständigung sieht vor, dass Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen mit bis zu zehn Kilowattpeak (kwp) zukünftig nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen.
Rund 200.000 PV-Anlagen und Blockheizkraftwerke mit einer Produktionsleistung von bis zu zehn kWp gibt es in Nordrhein-Westfalen. So eine einzelne Anlage erzeugt im Optimalbetrieb rund 10.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Das entspreche dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von zwei Vier-Personen-Haushalten, sagen Plonsker und Golland: „Das ist eine sehr bürgerfreundliche, ressourcenschonende und nachhaltig und damit generationengerechte Lösung. Sie verbindet Bürgerfreundlichkeit mit Ökologie und Ökonomie.“